Nachhaltigkeit

Hier informieren wir Sie über das Thema Nachhaltigkeit.

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.


Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.

Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.

Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken vorzunehmen, nutzt der Finanzberater u.a. zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden oder Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben. Grundsätzlich wird auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken eine möglichst breite Streuung (Diversifizierung) der Anlage in Finanzprodukte oder ggf. auch innerhalb eines Finanzproduktes empfohlen.


Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 01. Januar 2023)

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung:

Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen „Indikatoren“ für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:

  • Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
  • Die Achtung der Menschenrechte
  • Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien.

Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.


Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.


Nicht nur im Alltag – auch bei Versicherungen und Finanzanlagen spielt „Nachhaltigkeit“ eine immer größere Rolle. Mit diesem Merkblatt informieren wir Sie über Ursachen, Ziele und Chancen dieser Entwicklung. Und zeigen einige Gestaltungsmöglichkeiten für nachhaltige Investments auf. Damit wollen wir Sie in die Lage versetzen, informierte Entscheidungen treffen zu können.

Die Europäische Union möchte nachhaltiges Investieren zu einem allumfassenden Standard machen.
Dazu hat sie im März 2018 den „Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ veröffentlicht.
Erklärte Ziele sind, die Kapitalflüsse auf den Umbau einer nachhaltigen Wirtschaft auszurichten,
nachhaltige Finanzprodukte transparenter zu gestalten und Nachhaltigkeit als wichtigen Faktor im
Risikomanagement zu etablieren.

Über drei ineinandergreifende Mechanismen – nämlich die Taxonomie, Offenlegungspflichten und
ergänzenden Regeln zur Finanzmarktrichtlinie MIFID II – wurden und werden dazu schrittweise neue
Regulierungen für Produktanbieter und Vertrieb beschlossen. Finanzprodukte und Beratung müssen
daher künftig zu ökologischen und sozialen Kriterien sowie guter Unternehmensführung (Governance)
informieren.

Im Folgenden finden Sie Antworten auf folgende Fragen:

  1. Was bedeutet nachhaltiges Handeln?
  2. Die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (SDGs)
  3. Was sind die ESG-Kriterien?
  4. Gesetzliche Grundlagen und Begriffe
  5. Nachhaltige Investmentstrategien
  6. Exkurs: Nachhaltigkeit bei Sachversicherungen
  7. Wie erkennt man Greenwashing?

1. Was bedeutet nachhaltiges Handeln?

Der Begriff „Nachhaltigkeit“ stammt ursprünglich aus dem 18. Jahrhundert und kommt aus der Forstwirtschaft.
Kurz: nachhaltig ist, wenn nicht mehr Bäume geschlagen werden als wieder nachwachsen können. Politisch definiert wurde er 1987 im sogenannten Brundtland-Bericht der Vereinten Nationen:
„Nachhaltig ist eine Entwicklung, „die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen.“

Nachhaltigkeit ist vor allem das Verständnis für die Verantwortung eigenen Handelns zum aktuellen
Zeitpunkt (persönliche Einstellung). Sei es beim Konsumverhalten oder auch beim Sparen und Investieren von Kapital. Alternative Formulierungen wie „enkeltaugliches“, „generationengerechtes“ oder „zukunftsfähiges“ Handeln und Verhalten sind daher ausdrucksstärker als der überwiegend gedehnte Nachhaltigkeitsbegriff.

Menschen und vor allem Unternehmen handeln von Natur aus zunächst nach wirtschaftlichem Nutzen.
Deshalb reden wir bei Nachhaltigkeit zusätzlich von einem Veränderungsprozess (Transformation).
Dieser kann jedoch nur erfolgreich verlaufen, wenn man weiß, welche zukunftsfähigen Ziele man hat und wie man diese bis wann erfüllen will (Nachhaltigkeitsstrategie).

Nach dem „Drei-Säulen- oder Dimensionen-Modell“ der Nachhaltigkeit sind ökologisches, soziales und wirtschaftliches Handeln gleichrangig und gleichgewichtig. Bei der Gewichtung gibt es allerdings unterschiedliche Meinungen. Denn häufig lassen sich zwei Ziele nur schlecht miteinander vereinbaren oder schließen sich sogar gegenseitig aus. In solchen Fällen muss man abwägen und Prioritäten setzen.

2. Die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (SDGs)

Im September 2015 verabschiedeten die 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen auf dem UN-Gipfel in New York die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Das Kernstück der Agenda bilden 17 Ziele, die sogenannten Sustainable Development Goals (SDGs). Diese sind für jeden Menschen und weltweit gültig. Im Wesentlichen sollen die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung Armut und Hunger beenden und Ungleichheiten bekämpfen, Selbstbestimmung der Menschen stärken, Geschlechtergerechtigkeit und ein gutes und gesundes Leben für alle sichern, Wohlstand für alle fördern und Lebensweisen weltweit nachhaltig gestalten. Weitere Informationen finden Sie auf www.17ziele.de.

3. Was sind die ESG-Kriterien?

Mit ihrem „Green Deal“ setzt sich die Europäische Union (EU) ehrgeizige Ziele. Auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft will sie bis 2050 erster klimaneutraler Kontinent werden. Dafür hat die EU ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen („Fit for 55“). Der EU-Aktionsplan aus dem Jahr 2018 richtet sich vor allem an die Finanzwirtschaft. Diese soll verstärkt nachhaltiges Wachstum finanzieren und Kapitalströme in nachhaltige Investitionen umlenken. Finanzielle Risiken aus dem Klimawandel, Naturkatastrophen, Umweltzerstörung und sozialen Verwerfungen zu senken, lautet ein weiterer Auftrag der EU an die Finanzwirtschaft.

Auf europäischer Ebene spricht man im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit häufig von den ESG-Kriterien. Hier steht E für Umwelt (Environment), S für Gesellschaft (Social) und G für verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance). Bei Finanzprodukten sollen die ESG-Kriterien nachprüfbare Indikatoren liefern, mit denen Investitionen hinsichtlich ihrer „Nachhaltigkeit“ eingeordnet werden können.

Festzuhalten ist hier noch: Der Begriff „Nachhaltigkeit“ in Bezug auf Investitionsarten ist vom Gesetzgeber bis dato keineswegs einheitlich definiert. Das sind die wichtigsten Aspekte von Nachhaltigkeit im Rahmen der ESG-Kriterien:

  • Umwelt- und Klimaschutz (E)

Dazu zählen zum Beispiel ein verantwortungsbewusster Energieeinsatz, der sparsame Umgang mit Ressourcen, Erhalt der Artenvielfalt, Aufforstung von Wäldern, weniger Emissionen und Treibhausgase, der Verzicht auf Pestizide, Herbizide und weitere Gifte oder weniger industrielle Fleischproduktion.

  • Soziales und Menschenrechte (S)

Unternehmen tragen Verantwortung, nicht zuletzt für Beschäftigte und Zulieferbetriebe. Achten sie Menschenrechte, bieten sie faire Arbeitsbedingungen unabhängig von Alter und Geschlecht, Herkunft oder Religion? Wie steht es um Arbeitssicherheit und Qualifizierung der Beschäftigten sowie Chancengleichheit auf allen Führungsebenen? Der Verzicht auf Kinder- und Zwangsarbeit und gesellschaftspolitisch problematische Praktiken sind ebenfalls wichtige Aspekte sozial nachhaltigen Wirtschaftens.

  • Unternehmensführung (G)

Hier steht ethisches und gesetzeskonformes Verhalten des Unternehmens im Vordergrund – gegen-über Mitbewerbern, Staat und Gesellschaft. Tabu sind zum Beispiel Bestechung und Korruption, unerlaubte Preisabsprachen oder Steuervermeidung. Gefordert werden Transparenz, Fairness, unabhängige Kontrollorgane und Steuerehrlichkeit.

4. Gesetzliche Grundlagen und Begriffe

Die im Juni 2020 beschlossene Taxonomie-Verordnung der EU will Unternehmensaktivitäten (inklusive Finanzprodukte) nach konkreten ESG-Bewertungskriterien klassifizieren. Danach entscheidet sich, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit als nachhaltig gilt. Basis sind die sechs Umweltziele Klimaschutz, Anpassungen an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie der Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. Das Fördern eines Umweltzieles darf dabei nicht auf Kosten eines anderen gehen. Zudem dürfen dadurch keine negativen Auswirkungen auf Sozialstandards und faire Arbeitsbedingungen entstehen. Nachhaltige Investitionen mit ökologischer Zielsetzung können mit der Taxonomie in Einklang stehen oder nicht.

Im Januar 2022 wurden konkrete Bewertungskriterien für die beiden Umweltziele Klimaschutz (Treib-hausgasvermeidung) und Anpassung an den Klimawandel veröffentlicht. Bei der Bewertung der an-deren vier Umweltziele tappen die Gesetzgebung und somit auch wir bisher im Dunkeln. Für die Bereiche Soziales (S) und Unternehmensführung (G) gibt es derzeit keine Taxonomie.

Seit März 2021 müssen sämtliche Finanzmarktteilnehmer angeben, wie sie mit Nachhaltigkeitsrisiken ihrer Produkte umgehen. Grundlage ist die EU-Offenlegungsverordnung. Dazu müssen unter anderem Fondsprodukte in eine von drei Kategorien einsortiert werden: Sie sind entweder konventionell, also nicht wesentlich nachhaltig (Artikel 6), sie berücksichtigen ökologische und soziale Kriterien (Artikel 8) oder sie haben ein klar definiertes und messbares Nachhaltigkeitsziel (Artikel 9). Wir sind etwa dazu verpflichtet, nachhaltigkeitsbezogene Angaben auf unserer Webseite zu machen.

Seit August 2022 müssen wir in der Beratung gemeinsam mit Ihnen klären, ob und ggf. welche Nachhaltigkeitsziele Sie mit einem Investment verfolgen (Abfrage Nachhaltigkeitspräferenzen). Die Pflicht besteht derzeit ausschließlich bei Versicherungsanlageprodukten der sogenannten 3. Schicht. Jedoch: Nachhaltiges Investieren ist keine Pflicht. Selbstverständlich treffen Sie eine persönliche Entscheidung, die auf Ihren individuellen Zielen und Werten basiert. Teil unserer Beratung ist, dass wir Ihre Wünsche und Ziele zur Nachhaltigkeit Ihrer Kapitalanlage dokumentieren.

5. Nachhaltige Investmentstrategien

Neben den klassischen Zielen einer Kapitalanlage, also Ertrag, Sicherheit und Verfügbarkeit, verfolgen nachhaltig ausgerichtete Anleger weitere Ziele. Sie fragen sich: Was bewirkt mein Geld? Und welche Aspekte der Nachhaltigkeit sind mir besonders wichtig? Je nach Antwort gibt es unterschiedliche Investment-Strategien:

  • Gestalten: Investition in Unternehmen, die innerhalb ihres Wirtschaftsbereiches als Vorreiter auf dem Weg zu nachhaltigem Handeln auftreten (z. B. in den Bereichen Klima- und Umweltschutz)
  • Einwirken: Investment in ökologisch und/oder sozial ausgerichtete Unternehmen und Projekte
  • Vermeiden: Verzicht auf Investments, die persönlichen Wertvorstellungen oder anerkannten Standards zuwiderlaufen (z. B. Kohle, Fracking, Atomenergie, Kinderarbeit, Waffenproduktion, Alkohol, Tabak, Glücksspiel etc.).

Wer gestalten oder einwirken will, steht zudem vor der Wahl, ob die Finanzinstrumente ausschließlich klare Umweltziele verfolgen oder ökologische und/oder soziale Merkmale aufweisen sollen. Auf Wunsch können Mindestanteile für nachhaltige Investments vorgegeben werden. Wer auf die Strategie “Vermeiden” setzt, kann Investitionen ausschließen, die sich negative auf Sozial- und Arbeitnehmerfragen, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung auswirken.

6. Exkurs: Nachhaltigkeit bei Sachversicherungen

Die Gesetzgebung konzentriert sich bislang vor allem auf Kapitalanlagen und Altersvorsorgeverträge (kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen). Aber vielleicht fragen Sie sich, wie es bei Sachversicherungen wie einer Privathaftpflicht- oder Hausratversicherung aussieht?

Erste Unternehmen entwickeln bereits neue Tarife und Geschäftsabläufe. Sie setzen auf digitale Prozesse vom Antrag über den Abschluss bis zur Schadenregulierung und verringern so den Papierverbrauch. Als weitere Schritte auf dem Weg zu nachhaltigem Versicherungsschutz beobachten wir beispielsweise

– Vorbeugen: Risiken werden umfassend analysiert, risikosenkendes Verhalten wird belohnt
– Leisten: Nach einem Schaden bezahlt der Versicherer die Anschaffung nachhaltiger Produkte (z. B.

Mehrleistung bei niedrigem Energieverbrauch, höchster Energieeffizienzklasse, langer Lebensdauer und/oder Produkten aus ökologisch akzeptablen Rohstoffen). Aufträge für Re-paraturen werden bevorzugt an nachhaltig handelnde Unternehmen vergeben.

– Belohnen: Sonderkonditionen für umweltbewusste Kunden (z. B. in der Autoversicherung)
– Spenden: Förderung von Umweltprojekten, sozialen Einrichtungen etc. („Baum pflanzen“)

Nicht jeder Ansatz ist gleich wirksam und vieles noch in der Entwicklung. Wir analysieren den Markt aufmerksam und informieren Sie auf Wunsch gern zu Tarifen (soweit vorhanden), die nicht nur geeigneten Versicherungsschutz, sondern auch Nachhaltigkeit bieten. Sprechen Sie uns gerne an.

7. Wie erkennt man Greenwashing?

Politik und Verbraucher:innen erwarten von Unternehmen zunehmend umweltbewusstes und verantwortungsvolles Handeln und entsprechende Produkte. Damit wächst die Gefahr, dass Unternehmen sich und ihre Produkte „grüner“ darstellen, als sie tatsächlich sind. Dieser Effekt wird „Greenwashing“ genannt. Er steht für Marketingmethoden, die ein Unternehmen in der Öffentlichkeit umweltfreundlicher und verantwortungsbewusster aussehen lassen, als tatsächlich nachweisbar (messbar) ist.

Wer wissen möchte, ob Anbieter von Finanz- und Versicherungsprodukten „von Haus aus“ nachhaltig handeln, findet erste Anhaltspunkte in deren sogenannten Nachhaltigkeitsberichten („Nichtfinanzielle Erklärungen“). Allerdings existieren für diese Erklärungen noch keine verbindlichen und vergleichbaren Standards und Bemessungsgrößen.

Finanzprodukte müssen erhöhte Anforderungen an die Transparenz erfüllen, sobald diese mit ökologischen oder sozialen Merkmalen werben. Solange anerkannte, mess- und vergleichbare Produktbewertungen und Ratings fehlen, sind für uns die Unternehmensangaben die wichtigsten In-formationsquellen. Wir informieren Sie gern.

Quelle: Arbeitskreis Beratungsprozesse, www beratungsprozesse de, Merkblatt Nachhaltigkeit, Stand 25.07.2022

Hier können Sie das Merkblatt downloaden.